Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

Kein Täter werden Hotline Bundesweit

Fragen & Antworten

 

Fragen zu SET-FREE

Wie kann ich Zugang zu SET-FREE bekommen, wenn ich keinen Internet-Anschluss habe?

Jedermann kann sich jederzeit an SET-FREE wenden.

  • Wer ohne eigenen Internet-Anschluss lebt, kann eventuell in einem Internet-Café oder bei Freunden ab und zu auf unsere Homepage gehen.
  • Generell sind wir aber auch schriftlich für jeden Kontakt offen unter:
    • SET-FREE e.V., Postfach 800105, 01101 Dresden
  • Wer Interesse hat, kann unseren SET-FREE-Freundesbrief abonnieren. Dies kann aber auch per Mail oder postalisch erfolgen. Der Versand erfolgt dann wie gewünscht per Mail oder per Briefpost – kostenlos.

Wir suchen vergeblich nach einem Therapieplatz, der nach §35 BtmG anerkannt wird und wo man keine Kostenzusage benötigt. Können Sie uns da helfen?

Die Anzahl der Therapieeinrichtungen, die bei den Gerichten und den Sozialbehörden für eine Therapie nach §35 BtmG anerkannt sind und für die man KEINE Kostenzusage benötigt, ist sehr begrenzt – aber es gibt sie. Viele dieser Einrichtungen haben einen christlichen Hintergrund – was vielleicht nicht jedermanns Sache ist, aber hier steht eben auch ein barmherziger Ansatz dahinter. Ein Vorteil speziell dieser Einrichtungen ist es jedoch, dass sie meist eine wesentlich höhere Erfolgsquote haben als „normale“ Einrichtungen, weil die Ernsthaftigkeit und die Freiwilligkeit bei der Einordnung ins Programm zu einer deutlich höheren Identifikation mit dem Therapieziel führen. Ein zusätzlicher Halt im Glauben kann da eine große Hilfe und Ergänzung sein.

Interessierte sollten sich auf jeden Fall persönlich/telefonisch mit den einzelnen Einrichtungen in Verbindung setzen und den Einzelfall schildern.

Einige Links hierzu sind:


Fragen zur Arbeit in Gefängnissen

Gibt es kostenlose Bibeln für Gefängnisarbeit?

Wir wissen nur von Gideon, dass sie kostenlos Bibeln verteilen.
http://www.gideons.org/

Bibeln werden aber i.d.R. über die Gefängnisseelsorge kostenlos ausgegeben.
Noch eine Info vom Schwarzen Kreuz: Man kann das Neue Testament dort zu 1,95 € bestellen
https://naechstenliebe-befreit.de/

In welchem Umfang kann man APAC in Deutschland umsetzen und wie?

Der Strafvollzug ist in Deutschland umfassend gesetzlich bzw. verwaltungsrechtlich geregelt und zwar föderal, d.h. der Bund hat trotz eines eigenen Strafvollzugsgesetzes die Verantwortung für den Strafvollzug im Rahmen der Föderalismus-Reform in die jeweilige Verantwortung der 16 Bundesländer übergeben. Diese können sich dazu eigene Strafvollzugsgesetze geben, wie bereits in vielen Bundesländern geschehen, oder weiterhin das Strafvollzugsgesetz des Bundes anwenden.

Um APAC in Deutschland zu implementieren, sind verschiedene Wege denkbar. Man kann in der Breite möglichst viele Gefängnisgruppen bilden und da, wo sich die Chance bietet, in diese Gruppen/Gefängnisse immer mehr Elemente von APAC integrieren. Möglich wäre auch ein Pilotprojekt (Gefängnis), in dem sich viele oder alle Anteile von APAC realisieren lassen, z.B. auf einer speziellen Abteilung des Gefängnisses. Dass es auf absehbare Zeit bereits zu selbstverwalteten Gefängnissen kommen könnte, ist durch die Rahmenbedingungen des Strafvollzugsgesetzes nicht möglich. Lediglich der Jugendstrafvollzug bietet dazu in einigen Bundesländern eine Möglichkeit durch die Regelung „Strafvollzug in freien Formen“ umzusetzen. Sowohl in Baden Württemberg als auch in Sachsen findet diese Vollzugsform bereits Anwendung.

Ist das Konzept der Gefängnis-Dezentralisierung in Deutschland möglich?

Bereits heute sehen die deutschen Gesetze die Möglichkeit vor, dass verurteilte Straftäter ihre Haftzeit in einem Gefängnis in Heimatnähe verbüßen können oder dass eine Verlegung dorthin im Zuge einsetzender Vollzugslockerungen ermöglicht werden kann. Die Strafvollstreckungspläne der Bundesländer sind allerdings darauf abgestimmt, dass die Verteilung der Gefangenen sich zunächst nach Kapazität und Sicherheitsstufe der vorhandenen Gefängnisse richtet. Andere, z. B. soziale Gesichtspunkte sind hier nachrangig, d. h. als Ausnahme vorgesehen. Aktuell stoßen also Verlegungswünsche (insbesondere über Bundesland-Grenzen hinweg) auf große bürokratische Hürden und bleiben leider noch die absolute Ausnahme. 1973 wurde ein Alternativentwurf zum Strafvollzugsgesetz veröffentlicht, der auf große Resonanz stieß. Zu den Reformvorschlägen gehörten auch kleine Justizvollzugsanstalten mit maximal 200 Haftplätzen. Aufgrund von äußeren und finanziellen Gegebenheiten, die der Bundestag und Bundesrat bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen hatte, verliefen viele Reformvorschläge im Sand. Zur echten Dezentralisierung, d.h. zur routinemäßigen Verlegung in kleine oder mittlere Gefängnisse in Heimatnähe oder in die Region der geplanten Lebensführung nach der Haft ist also ein weiter Weg. Hier müsste sich zunächst der politische Wille der Gesetzgeber ändern, also auch die Entscheidungen über Gefängnisum und -neubauten sowie die entsprechende Änderung der Strafvollstreckungspläne. Aber auch im Herkunftsland von APAC (Brasilien) war die Ausgangslage in den 70er Jahren nicht anders. Erst durch die positiven Erfahrungen mit dem APAC-Strafvollzug wurde die Möglichkeit alternativer Strafvollzugsformen im Strafvollzugsgesetz verankert.

APAC-Ehrenamtliche bekommen keinen Lohn – wovon sollen sie leben?

Gerade die Tatsache, dass das Ehrenamt kein bezahlter „Job“ ist und sich ohne Abhängigkeiten rein auf Idealismus gründet, macht dieses zentrale APAC-Element so wertvoll und einzigartig. Viele und gute Ehrenamtliche sind das A und 0 des APAC-Programms. Für die Gefangenen ist dieses ehrenamtliche Engagement der beste und sichtbare Beweis dafür, dass es um sie als Menschen geht.

Das zeitliche Engagement bei APAC in Brasilien schwankt dabei sehr stark, vom Rechtsanwalt oder Arzt, der seine Dienstleistungen nur einen halben Tag im Monat kostenfrei zur Verfügung stellt, bis hin zum Rentner, der vollzeitlich im Ehrenamt arbeiten kann. Es ist allerdings so, dass die APAC-Mitarbeiter*innen, die in der Gefängnisverwaltung arbeiten, bezahlt werden – diese Gelder werden in einigen Bundesstaaten von der Justizverwaltung zur Verfügung gestellt. Jedoch wird dieses Gehalt nicht dem entsprechen, was in der freien Wirtschaft für eine vergleichbare Tätigkeit gezahlt würde, weil es APAC wichtig ist, dass die Arbeit sich nicht vorrangig am persönlichen Einkommen, sondern an Idealismus und Überzeugung ausrichtet.

Die Ansprüche an Ehrenamtliche in APAC sind sehr hoch – zu hoch? Gibt es Supervision?

Auch das Ehrenamt bedarf der gründlichen Personalauswahl, der Aus- und Weiterbildung sowie des Erfahrungsaustausches. Ob es bei einer möglichen Umsetzung in Deutschland genau Supervision sein muss, wird sich zeigen. Bei  APAC in Brasilien wird großer Wert darauf gelegt, dass kein*e Ehrenamtliche*r unvorbereitet auf die Gefangenen „losgelassen“ wird und sie/er eine fundierte Schulung erhält.


Fragen zum Vollzug (z.B. Besuch)

Braucht man einen Besucherschein für Babys, wenn man jemanden im Gefängnis besuchen möchte?

Für Besuche von Gefangenen in Haftanstalten gibt es für Kinder unter 6 Jahren keine Vorgaben – wie z.B. einen Besucherschein. Sie müssen lediglich in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen sein. Dieser jedoch muss die ortsübliche Genehmigungsform haben und sich als Eziehungsberechtigter auch ausweisen können. Einzig wenn es mehrere Besucher sein sollten, gilt in vielen Anstalten eine Obergrenze von drei Besuchern – und da zählen dann auch Babys mit.

Sollten es also inkl. Baby mehr als drei Besucher sein, dann empfiehlt es sich, vorher die JVA anzurufen und abzuklären, ob und wie das geht – sonst kann es im Extremfall passieren, dass nicht alle vorgelassen werden.

Die Besucherregelungen sind in allen Gefängnissen Sache der Anstaltsleitung, können also überall unterschiedlich geregelt sein.

Sonderbesuche und Besuchszeit-Verlängerungen

Sonderbesuche und Verlängerungen der Regelbesuchszeiten können grundsätzlich alle Gefangenen beantragen.

Bei Gefangenen in Untersuchungshaft ist der Antrag an die zuständige Staatsanwaltschaft oder (besser) direkt an den Tatrichter zu richten.

Dies kann der Besucher tun oder der Gefangene. Der Richter ordnet dann an, ob und wie dem Antrag stattgegeben wird und stellt eine Besuchsgenehmigung aus. Strafgefangene beantragen Besuchsfragen in der Anstalt bei der für sie zuständigen Abteilungsleitung (Jurist*in).

Generell gilt, je besser der Antrag begründet ist z.B. mit weiter Anfahrtsstrecke oder wegen besonderer familiärer Gründe – desto eher kann er genehmigt werden.

Sowohl Sonderbesuche als auch Besuchszeitverlängerungen über die eine Stunde pro Monat hinaus, welche die Strafvollzugsgesetze vorgeben, sind aber sog. Ermessensentscheidungen, also Kann-Bestimmungen. Diese werden von den Anstalten unterschiedlich angewendet. Weder die Gefangenen noch Besucher haben also einen Anspruch oder gar ein Recht auf Genehmigung. Es geht nur über eine möglichst gute Überzeugungsarbeit.

Im aktuellen Fall (JVA Bernau, 740 Km Entfernung) könnte es sicher ein Weg sein, dass der Besucher (oder ein Anwalt) die zuständige Abteilungsleitung telefonisch anfragt, bevor ein Antrag gestellt wird.

Im persönlichen Gespräch mit Externen (Nicht-Gefangenen…) ist so mancher Zuständige zugänglicher als gegenüber einem Stück Papier.

Wir wünschen Geduld und viel Erfolg bei derartigen Anträgen.

Was können Gefangene tun, die (im Gefängnis) Gott kennengelernt haben, aber nicht wissen wo sie nach der Entlassung weitere Begleitung im Glauben bekommen können?

Der erste Weg für Gefangene bei dieser Frage führt über einen Antragsschein („Vormelder“) an die zuständige Gefängnisseelsorge, die es in jedem deutschen Gefängnis gibt. Die Bitte sollte auf „ein persönliches Gespräch über den Glauben“ lauten, mehr muss man da nicht drauf schreiben. Bei diesem Gespräch dann sollte der/die Anstaltsseelsorger*in gefragt werden, ob die Seelsorge Verbindung zu Ansprechpartnern/Gemeinden an dem Ort herstellen kann, zu dem der/die Gefangene dann entlassen werden wird. So kann bereits vor der Haftentlassung der Boden für eine nahtlose Aufnahme bereitet werden.

Neue Frage stellen

Schreiben Sie einfach Ihre Frage über das Kontaktformular. Wir werden diese per Mail direkt beantworten und bei allgemeinen Interesse auch hier veröffentlichen.

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. You can upload up to 10 files.
PDF, DOC, TXT, MP3, MP4, JPG, PNG
=
NEWSLETTER (FREUNDESBRIEF) ABONNIEREN

Ihre Mailadresse wird nur zur Versendung des bestellten Newsletters (Freundesbrief) verwendet. Mit dem Eintrag Ihrer Mailadresse und Absenden des Formulars bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben und die Erlaubnis zum Newsletter-Versand erteilen. Sie können sich jederzeit aus diesen Newsletter austragen. In diesem Fall werden alle Ihre Daten automatisch gelöscht.